An den Aushängen an den SSB-Haltestellen liest man über das Kurzstreckenticket, es gelte nur für bis zu drei Haltestellen (Stadtbahn oder Bus), jeweils ohne Umstieg und ohne Fahrtunterbrechung, sowie für eine Haltestelle S-Bahn. Diese Aushänge wurden mit der Umstellung auf Netz 2016 nicht geändert, obwohl es nun eine baustellenbedingte Sonderregelung gibt.
Diese Sonderregelung wurde erstmals in einem Zeitungsartikel vom Dezember 2015 von der SSB angekündigt.
Wer wegen der Umleitungen sein Fahrziel nicht wie gewohnt mit einem Kurzstreckenticket erreicht, muss gleichwohl nicht tiefer in die Tasche greifen. „Die Fahrgäste können weiter das Kurzstreckenticket nutzen“, sagte Stefanie Haaks, die im Vorstand des Verkehrsunternehmens für den kaufmännischen Bereich zuständig ist.
Wer sich aber tatsächlich über die Modalitäten dieser Kulanz-Kurzstreckenregelung informieren möchte, muß suchen. Auf der Werbeseite der SSB für das Netz 2016 liest man:
Verbindungen der Linien U1, U2 und U4, auf denen im ursprünglichen Verlauf das KurzstreckenTicket galt, können auch weiterhin mit einem KurzstreckenTicket genutzt werden. Es ist ausnahmsweise erlaubt, mit dem KurzstreckenTicket auf den geänderten Stadtbahn-Linienverläufen umleitungsbedingt mehr als drei Stationen zu fahren und/oder zwischen Stadtbahnlinien umzusteigen, um das ursprüngliche Fahrtziel zu erreichen. Umstiege zu Buslinien sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich.
Aber wer liest das schon? Kunden würden erwarten, daß der Fahrkartenautomat ihnen das richtige und das preisgünstigste Ticket für ihren Fahrtwunsch anbietet. Das ist schon seit vielen Jahren – trotz Protesten und Beschwerden – in Stuttgart nicht der Fall.
Immerhin gibt es inzwischen an einigen Innenstadthaltestellen an den Automaten links oben Aufkleber, die darauf hinzuweisen versuchen, daß man mit einem Kurzstreckenticket umleitungsbedingt auch umsteigen darf.
- Ab/Seit 17.5.2016 auch gültig mit Umsteigen (befristete Sonderregelung zum Netz 2016)
Dies führt nun dazu, daß es an einer Haltestelle jeweils zwei sich widersprechende Aussagen gibt: die normale Tarifregelung (kein Umstieg) und die befristete Sonderregelung (mit Umstieg). Und da soll man nicht verwirrt sein? Für vier Jahre baustellenbedingte Beeinträchtigungen hätte es sich doch wirklich gelohnt, die gesamte Tarifinformation zu aktualisieren. Bei den regelmäßigen Preiserhöhungen geht das doch auch. Oder soll der Fahrgast dazu verleitet werden, aus Unkenntnis doch das teurere 1-Zonen-Ticket zu lösen?