Ein VVS-Kurzstreckenticket galt bislang bei S-Bahnen 1 Station (wenn weniger als 5 km), bei Bussen und Stadtbahnen bis zur dritten Haltestelle, allerdings ohne Umsteigen. Durch eine Kulanzregelung der SSB wird das Kurzstreckenticket ab 17.Mai 2016 (Netz 2016) auch dann gelten, wenn man umleitungsbedingt (also wegen der Streckensperrungen wegen Stuttgart 21) mehr als drei Haltestellen mit der Stadtbahn zurücklegt, um sein Ziel zu erreichen, und auch, wenn man dabei umsteigen muß. Klingt einfach, ist es aber nicht. Die Regelung hat ihre Tücken, denn die SSB-Automaten, an denen viele Fahrgäste ihre Tickets holen, können diese neuen Möglichkeiten nicht berücksichtigen. Die Online-Fahrplanauskunft kann es seit wenigen Tagen, aber dort sind noch Fehler im System. So wird, wenn man für eine umleitungsbedingt erweiterte Kurzstreckenfahrt zweimal umsteigt, der normale 1-Zonentarif berechnet, wenn man nur einmal umsteigt, kostet es Kurzstrecke. Für Kunden, die ursprünglich ohne Umsteigen drei Haltestellen weit fahren konnten, die jetzt ein Vielfaches an Zeit dafür brauchen, werden auch noch wegen unklarer Ticketpreise irregeführt. Da müßte man doch glatt überlegen, zu Fuß zu gehen, wenn nicht ausgerechnet das auch mit größeren Umständen verbunden wäre. Denn durch die Baustellen in der Stuttgarter Innenstadt kommt man auch zu Fuß nicht wirklich gut durch. Kurioserweise hat die Online-Fahrplanauskunft, wenn man die Option „schnellste Verbindung“ als Ersatz für eine ehemalige Kurzstrecke eingibt, folgenden Ratschlag parat: ein kurzes Stück Stadtbahn zum 1-Zonen-Tarif und einen längeren Fußweg. Dies deshalb, weil das System nur die Zeit, die man sich im’Transportgefäß‘ befindet, als Reisedauer berechnet.