Verbindungen, auf denen bisher das Kurzstrecken-Ticket gilt, können auch weiterhin mit einem Kurzstrecken-Ticket erreicht werden. Es ist erlaubt, umleitungsbedingt mehr als drei Stationen zu fahren und umzusteigen.
https://www.netz2016.de/faq/ (SSB hat diesen Link deaktiviert.) SSB und VVS verweisen in ihrem Onlineauftritt auf diese Auskunft. Auch auf den Plakaten an den Haltestellen findet man diesen Text.
Kommentar „unsere-stadtbahn“: Der oben zitierte Text enthält keine Beschränkung auf Stadtbahnen und auch keine Beschränkung auf einmaligen Umstieg. Das bedeutet, die ehemaligen Stadtbahn-Kurzstrecken kann man weiterhin mit einem Kurzstrecken-Ticket zurücklegen, auch wenn man umleitungsbedingt andere Verkehrsmittel wie Bus oder S-Bahn wählt oder mehrmals umsteigen muss. Für die Fahrgäste gelten die veröffentlichten Bestimmungen. Ob sich der VVS mit der SSB auf Ausnahmen für den Busverkehr und das zweimaligen Umsteigen „verständigt“ hat und die Onlineauskunft jetzt dafür keinen Kurzstreckentarif anzeigt, ist für die Fahrgäste dabei zwar irritierend, aber letztlich unerheblich.
Ein Kurzstreckenticket galt bisher in der Innenstadt auf Strecken, die jetzt von den Umleitungen betroffen sind, auf folgenden Relationen:
Stöckach – Charlottenplatz
Charlottenplatz – Stöckach
Neckartor – Rathaus
Rathaus – Neckartor
Staatsgalerie – Rotebühlplatz
Rotebühlplatz – Staatsgalerie
Staatsgalerie – Österreichischer Platz
Österreichischer Platz – Staatsgalerie
Schloß-/Johannesstr – Rathaus
Rathaus – Schloß-/Johannesstr
Schloß-/Johannesstr – Rotebühlplatz
Rotebühlplatz – Schloß-/Johannesstr
Rathaus – Staatsgalerie
Staatsgalerie – Rathaus
Charlottenplatz – Staatsgalerie
Staatsgalerie – Charlottenplatz
Charlottenplatz – Neckartor
Neckartor – Charlottenplatz
Schloß/Johannesstr – Berliner Platz/Hohe Straße
Berliner Platz/Hohe Straße – Schloß/Johannesstr
Schwab/Bebelstr – Rotebühlplatz
Rotebühlplatz – Schwab/Bebelstr