Kurzstrecke Beispiel 1

Wussten Sie, dass man mit einem Kurzstreckenticket vom Rotebühlplatz bis zum Moltkeareal (Haltestelle Schwab/ Bebelstr) kommt, obwohl die Linie U2 nicht mehr Rotebühlplatz hält und obwohl diese Strecke leider zur Zeit nicht ohne Umstieg befahrbar ist?

Bisher (vor Netz 2016) konnte man mit einem Kurzstreckenticket von der Haltestelle Schwab/Bebelstr aus folgende Haltestellen erreichen:

  • Bismarckplatz (1 Haltestelle Bus)
  • Rosenbergplatz (1 Haltestelle Bus)
  • Arndt/ Spittastr (1 Haltestelle Stadtbahn)
  • Schloß/Johannesstr (1 Haltestelle Stadtbahn)
  • Schwabstraße (2 Haltestellen Bus)
  • Rosenberg/ Johannesstr (2 Haltestellen Bus)
  • Vogelsang (2 Haltestellen Stadtbahn)
  • Berliner Platz/ Hohe Straße (2 Haltestellen Stadtbahn)
  • Berliner Platz/ Liederhalle (2 Haltestellen Stadtbahn)
  • Schwab/ Reinsburgstr (3 Haltestellen Bus)
  • Rosenberg/ Seidenstraße (3 Haltestellen Bus)
  • Herderplatz (3 Haltestellen Stadtbahn)
  • Börsenplatz (3 Haltestellen Stadtbahn)
  • Rotebühlplatz (3 Haltestellen Stadtbahn)

alles nur ohne Umstieg.

Jetzt kann man alle diese Haltestellen weiterhin mit einem Kurzstreckenticket erreichen, auch wenn man zu den Haltestelle Hohe Straße und Rotebühlplatz umsteigen muss. Dies hat die SSB folgendermaßen festgelegt:

Verbindungen der Linien U1, U2 und U4, auf denen im ursprünglichen Verlauf das KurzstreckenTicket galt, können auch weiterhin mit einem KurzstreckenTicket genutzt werden. Es ist ausnahmsweise erlaubt, mit dem KurzstreckenTicket auf den geänderten Stadtbahn-Linienverläufen umleitungsbedingt mehr als drei Stationen zu fahren und/oder zwischen Stadtbahnlinien umzusteigen, um das ursprüngliche Fahrtziel zu erreichen. Umstiege zu Buslinien sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich.

Leider werden die Fahrgäste weder an der Haltestelle Schwab/ Bebelstraße noch an den Haltestellen Berliner Platz/ Hohe Straße und Rotebühlplatz darauf hingewiesen.

Netz 2016