Kurzstrecke Beispiel 2

Wussten Sie, wie man von der Haltestelle Rathaus zur Haltestelle Börsenplatz mit einem Kurzstreckenticket fährt, obwohl es mehr als drei Haltestellen sind und obwohl man umsteigen muss?

Bisher (vor Netz 2016) waren es von der Haltestelle Rathaus bis zur Haltestelle Staatsgalerie 2 Haltestellen, bis Neckartor 3 Haltestellen. Man konnte mit den Linien U1, U2 und U4 dort fahren, und zwar mit einem Kurzstreckenticket.

Die SSB hat nun festgelegt:

Verbindungen der Linien U1, U2 und U4, auf denen im ursprünglichen Verlauf das KurzstreckenTicket galt, können auch weiterhin mit einem KurzstreckenTicket genutzt werden. Es ist ausnahmsweise erlaubt, mit dem KurzstreckenTicket auf den geänderten Stadtbahn-Linienverläufen umleitungsbedingt mehr als drei Stationen zu fahren und/oder zwischen Stadtbahnlinien umzusteigen, um das ursprüngliche Fahrtziel zu erreichen. Umstiege zu Buslinien sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich.

Also kann man jetzt von Rathaus bis Neckartor weiterhin mit einem Kurzstreckenticket fahren. Da gibt es zwei Möglichkeiten:

  • entweder mit zweimaligem Umstieg über Charlottenplatz und Hauptbahnhof, was entgegen anderslautender Auskünfte im Mai 2016 doch möglich ist
  • oder über die Innenstadtschleife, also über Rotebühlplatz und Berliner Platz mit einmaligem Umstieg.

Bei der zweiten Möglichkeit kommen Sie über Börsenplatz und können dort aussteigen. Allerdings weist Sie niemand auf diese tarifliche Möglichkeit hin. Offiziell muss man ein Ticket für 1 Zone lösen, da die Strecke von Rathaus bis Börsenplatz nie eine sogenannte Kurzstrecke war, also nicht ohne Umstieg und innerhalb drei Haltestellen erreichbar.

Umgekehrt geht es nicht, denn man muss an der Starthaltestelle des Kurzstreckentickets auch wirklich einsteigen. Es ist natürlich schwer zu verstehen, dass eine kürzere Strecke (hier Börsenplatz-Rathaus) fast doppelt so teuer ist (€2,40) wie eine längere Strecke (hier Neckartor-Rathaus über Rotebühlplatz) (€1,30).

Einfach innerhalb der Tarifzone 10 baustellenumleitungsbedingt den Kurzstreckentarif gelten zu lassen, wäre aus Fahrgastsicht wünschenswert, ist aber aus VVS-Sicht „wirtschaftlich nicht darstellbar“.