Rückerstattung möglich

Kann man an Feinstaubalarmtagen am Fahrkartenautomaten erkennen, ob man an einem bestimmten Tag Kindertickets lösen darf?

Bisher war es so, dass SSB-Automaten meistens, aber nicht immer, einen Hinweis auf dem Display hatten. Nur schauen da nicht alle Kunden drauf. In den Wagen der Strohgäubahn gibt es vorbildliche Hinweise zum Fahrkartenkauf bei Feinstaubalarm, bei DB-Automaten war das bislang Fehlanzeige.

Dies scheint sich nun aufgrund von Beschwerden geändert zu haben (siehe swp ). Interessant ist, dass es die Möglichkeit der Rückerstattung gibt, sollte ein Fahrgast versehentlich ein normales Ticket statt einem Kinderticket gelöst haben.

Passiert es unterdessen umgekehrt, kauft also jemand an einem Feinstaub-Alarm-Tag ein reguläres statt eines Kindertickets, kann er das zu viel bezahlte Geld vom VVS zurückfordern. Sprecherin Ulrike Weißinger: „Wir haben das schon etliche Mal unbürokratisch ausbezahlt.“ Man müsse nur das Ticket einscannen und per Mail an den VVS mit der Kontonummer schicken.

Wer versehentlich ein Kinderticket statt eines Erwachsenentickets kauft in der Annahme, es sei Feinstaubalarm, kann versuchen, sich auf den verwirrenden Wechsel von Alarm- und Nichtalarmtagen zu berufen:

Wer trotzdem durcheinander kommt und sich an einem Tag, an dem kein Alarm herrscht, mit Kinderticket fährt, kann auf Kulanz hoffen, wie VVS und SSB durchblicken lassen, wobei klar sein müsse, dass man Schwarzfahrerei im großen Stil nicht durchgehen lasse.

Die Stadt Stuttgart informiert hier über den Feinstaubalarm.